Erbbaurecht

Was ist das Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist ein gesetzlich geregeltes Recht, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu errichten und über einen langen Zeitraum zu nutzen – in der Regel für 50 bis 99 Jahre. Das Eigentum an Grund und Gebäude wird dabei getrennt: Das Grundstück bleibt im Eigentum des Erbbaugebers, das Bauwerk gehört dem Erbbauberechtigten.

Wie funktioniert das Erbbaurecht?

Zwischen Grundstückseigentümer (z. B. Kommune, Kirche, Stiftung) und Erbbaunehmer wird ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Der Erbbaunehmer zahlt dafür regelmäßig einen Erbbauzins – eine Art „Miete für das Grundstück“. Das Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist damit eigenständig veräußerbar oder beleihbar.

Vorteile für Investoren

Durch das Erbbaurecht entfällt die einmalige hohe Investition in das Grundstück. Dadurch kann das Kapital stärker auf das Bauvorhaben oder die Objektentwicklung konzentriert werden. Für viele Entwickler oder Eigennutzer entsteht so ein wirtschaftlicher Vorteil, insbesondere in Lagen mit hohem Grundstückspreis.

Risiken und Besonderheiten

Der Erbbauzins kann regelmäßig angepasst werden, meist an einen Index oder den Verbraucherpreis gekoppelt. Zum Vertragsende kann das Grundstück entweder rückübertragen werden oder es besteht eine Verlängerungsoption. Rückkaufregelungen und Entschädigungen für das Gebäude sind oft vertraglich geregelt – hier ist juristische Sorgfalt wichtig.

Einsatzbereiche in der Praxis

Erbbaurechte sind besonders verbreitet bei Wohnbauprojekten, sozialen Einrichtungen, kirchlichen Trägern oder gemeinnützigen Bauherrenmodellen. Auch in der gewerblichen Entwicklung – etwa bei Hotels oder Pflegeimmobilien – kann das Erbbaurecht sinnvoll genutzt werden.

Praxisbeispiel: Kita auf Erbbaurechtsgrundstück

Eine gemeinnützige Organisation errichtet eine Kindertagesstätte auf einem städtischen Grundstück im Erbbaurecht. Der Vertrag läuft 99 Jahre, der jährliche Erbbauzins beträgt 3 % des Bodenwerts. Die Kommune behält das Grundstück im Eigentum, die Organisation spart hohe Anfangskosten.

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