Erstrangdarlehen

Was ist ein Erstrangdarlehen?

Ein Erstrangdarlehen ist ein Darlehen, das im ersten Rang im Grundbuch einer Immobilie abgesichert ist. Es genießt höchste Priorität bei der Rückzahlung im Falle einer Zwangsversteigerung oder Insolvenz. Kreditgeber mit einem Erstrangdarlehen haben somit den besten Zugriff auf die Verwertungserlöse der Immobilie.

Wie funktioniert die Rangfolge im Grundbuch?

Die Rangfolge ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch. Der Erstrang steht an erster Stelle, weitere Darlehen – etwa Nachrangdarlehen oder Mezzanine-Kapital – folgen im zweiten oder dritten Rang. Der Rang entscheidet, wer im Ernstfall zuerst bedient wird.

Vorteile eines Erstrangdarlehens

Durch die hohe Sicherheit ist das Ausfallrisiko für den Kreditgeber vergleichsweise gering. Deshalb bieten Banken für Erstrangdarlehen in der Regel besonders günstige Zinskonditionen. Für den Darlehensnehmer bedeutet das: planbare Rückzahlung und hohe Akzeptanz bei klassischen Finanzierern.

Typische Nutzung in der Immobilienfinanzierung

Erstrangdarlehen sind der Standard bei Hypotheken und Baufinanzierungen – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Sie decken meist 60–80 % des Beleihungswertes ab und bilden die Basis jeder strukturierten Finanzierung.

Was ist bei der Beantragung zu beachten?

Ein Erstrangdarlehen setzt eine werthaltige Immobilie und ausreichende Bonität voraus. Banken prüfen sorgfältig den Beleihungswert sowie den Beleihungsauslauf und erwarten regelmäßige Zahlungsfähigkeit sowie nachvollziehbare Projektunterlagen.

Praxisbeispiel: Finanzierung eines Mehrfamilienhauses

Ein Investor kauft ein Mehrfamilienhaus für 2 Mio. €. Die Bank finanziert 1,4 Mio. € über ein Erstrangdarlehen mit Grundbucheintrag an erster Stelle. Der Zinssatz liegt bei 3 % p. a. – günstig, da das Ausfallrisiko durch die werthaltige Immobilie abgesichert ist.

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