Nachrangigkeit
Was bedeutet Nachrangigkeit?
Nachrangigkeit beschreibt die Rangordnung bei der Rückzahlung von Verbindlichkeiten. Gläubiger mit nachrangigen Forderungen werden im Insolvenz- oder Verwertungsfall erst nach den vorrangig gesicherten Gläubigern bedient. Dieses Prinzip regelt, wer in welcher Reihenfolge Ansprüche geltend machen darf.
Wo kommt Nachrangigkeit zum Einsatz?
Nachrangigkeit ist typisch bei Nachrangdarlehen, Mezzanine-Kapital oder stiller Beteiligung. Sie wird vertraglich über einen sogenannten Rangrücktritt vereinbart und kann sich auf Zins- und Tilgungsansprüche beziehen. Auch Gesellschafterdarlehen werden oft nachrangig ausgestaltet, um bilanziell als quasi-Eigenkapital zu gelten.
Warum ist Nachrangigkeit relevant?
Sie ermöglicht es Projektträgern, zusätzliche Kapitalquellen zu erschließen, ohne die Hauptfinanzierung (z. B. durch eine Bank) zu gefährden. Kreditgeber im Erstrang fordern häufig, dass weitere Finanzierungen nur nachrangig aufgenommen werden, um ihre eigenen Rückzahlungsansprüche zu schützen.
Auswirkungen auf Risiko und Verzinsung
Nachrangige Gläubiger tragen ein deutlich höheres Risiko, im Insolvenzfall leer auszugehen. Als Ausgleich für diese Risikoübernahme erhalten sie in der Regel höhere Zinsen, eine Gewinnbeteiligung oder andere Formen von Erfolgsvergütung – je nach Struktur.
Abgrenzung zu vorrangigem Kapital
Vorrangige Darlehen (z. B. Bankkredite mit Grundschuld im ersten Rang) werden vor allen anderen Forderungen bedient. Nachrangige Mittel haben keine vorrangige Besicherung und können nur aus einem verbleibenden Überschuss zurückgeführt werden.
Praxisbeispiel: Nachrangige Finanzierungslinie
Ein Entwickler erhält ein Bankdarlehen über 8 Mio. € zur Finanzierung eines Gewerbeobjekts. Zur Ergänzung wird ein weiteres Darlehen über 1,5 Mio. € aufgenommen – jedoch mit vertraglich vereinbarter Nachrangigkeit. Der Kapitalgeber akzeptiert dieses höhere Risiko im Gegenzug für 9 % Zinsen und eine Beteiligung am Verkaufserlös.
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