Bridge-Finanzierung
Was ist eine Bridge-Finanzierung?
Die Bridge-Finanzierung – auch Zwischen- oder Überbrückungsfinanzierung genannt – ist eine kurzfristige Kreditlösung, die eingesetzt wird, um eine zeitlich begrenzte Finanzierungslücke zu schließen. Sie dient als Übergang, bis eine dauerhafte oder langfristige Finanzierung (z. B. durch ein Bankdarlehen, einen Verkauf oder eine Kapitalmaßnahme) bereitsteht.
Wie funktioniert eine Bridge-Finanzierung?
Die Finanzierung erfolgt in der Regel für wenige Monate bis maximal ein bis zwei Jahre. Sie wird oft sehr schnell bereitgestellt, ist aber meist mit höheren Zinsen verbunden als klassische Langfristdarlehen. Rückgeführt wird sie durch die erwartete Hauptfinanzierung oder durch Mittelzufluss aus einer definierten Quelle – zum Beispiel dem Verkaufserlös einer Immobilie.
Vorteile der Bridge-Finanzierung
Sie ermöglicht schnelles Handeln in zeitkritischen Situationen, etwa beim kurzfristigen Ankauf einer Immobilie, der Sicherung eines Baugrundstücks oder der Überbrückung bis zur Auszahlung eines bewilligten Kredits. Auch in Restrukturierungen oder bei Projektverzögerungen kann sie hilfreich sein.
Typische Anwendungsfälle
Bridge-Finanzierungen sind im Immobiliensektor verbreitet – etwa bei Projektentwicklungen, Portfoliotransaktionen oder Nachfinanzierungen. Auch Unternehmen nutzen sie zur Überbrückung bis zum Eingang größerer Zahlungen, etwa im Rahmen von Förderprogrammen oder Kapitalerhöhungen.
Was ist zu beachten?
Wichtig ist ein klarer Rückzahlungsplan, da die Bridge-Finanzierung oft nicht verlängert werden kann. Die Finanzierungspartner prüfen daher genau, wie und wann die Anschlussfinanzierung realisiert wird. Eine fehlende Anschlusslösung kann zu erheblichen finanziellen Engpässen führen.
Praxisbeispiel: Grundstücksankauf vor Baugenehmigung
Ein Projektentwickler kauft ein Baugrundstück, um sich eine attraktive Lage frühzeitig zu sichern. Die langfristige Finanzierung ist erst nach Erteilung der Baugenehmigung möglich. Eine Bridge-Finanzierung über sechs Monate schließt die Zwischenlücke – nach Baurechtschaffung wird das Projekt mit einem regulären Darlehen refinanziert.
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