Vorfälligkeitsentschädigung

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Kreditinstitute verlangen können, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung vorzeitig ganz oder teilweise zurückgezahlt wird. Sie dient als Ausgleich für entgangene Zinseinnahmen und Refinanzierungskosten der Bank.

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Sie kommt typischerweise bei Annuitätendarlehen mit fester Zinsbindung zum Einsatz – etwa, wenn der Kreditnehmer das Darlehen bei Verkauf der Immobilie oder zur Umschuldung vorzeitig ablösen möchte. Bei variabel verzinsten Krediten oder nach Ablauf von zehn Jahren (mit sechsmonatiger Kündigungsfrist) entfällt die Entschädigung in der Regel.

Wie wird sie berechnet?

Die Berechnung erfolgt meist anhand von zwei Methoden:

  • Aktiv-Aktiv-Methode: Vergleich der alten Zinsbindung mit aktuellen Wiederanlagemöglichkeiten der Bank

  • Aktiv-Passiv-Methode: Vergleich mit Kosten zur Refinanzierung
    Zusätzlich berücksichtigt die Bank Sondertilgungsrechte, Verwaltungskosten und den aktuellen Zinssatz. Die Entschädigung kann mehrere Tausend oder sogar Zehntausende Euro betragen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im BGB (§ 490, § 502) sowie in der aktuellen Rechtsprechung. Banken müssen transparent über die Berechnungsgrundlage informieren. Fehlerhafte oder intransparente Angaben können zur Rückforderung der Entschädigung führen.

Bedeutung für Kreditnehmer

Die Vorfälligkeitsentschädigung stellt einen wichtigen Kostenfaktor bei Umschuldung oder Verkauf dar. Daher sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt – und wie hoch diese ausfallen könnte.

Praxisbeispiel: Vorzeitige Ablösung bei Verkauf

Ein Unternehmen möchte ein finanziertes Lagergebäude verkaufen – vor Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung. Die Bank berechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung von 35.000 €, da durch die vorzeitige Rückzahlung Zinseinnahmen entfallen. Diese Summe muss vor der Ablösung gezahlt werden.

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